Wer einen Jahresabschluss erstellen lassen möchte, sucht meist eine verlässliche und verständliche Lösung für die jährlichen steuerlichen und buchhalterischen Pflichten. Je nach Rechtsform, Größe und Art der Tätigkeit kann eine Bilanz oder eine Gewinnermittlung erforderlich sein. Die Erstellung umfasst dabei mehr als das bloße Zusammenfassen von Einnahmen und Ausgaben: Geschäftsvorfälle müssen geordnet, Konten geprüft und relevante Abschlussbuchungen berücksichtigt werden.

Eine Steuerkanzlei kann den Prozess strukturieren, offene Fragen klären und den Jahresabschluss auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen vorbereiten. Welche Arbeiten im Einzelnen notwendig sind, hängt von der individuellen Situation des Unternehmens ab.

Jahresabschluss, Bilanz oder Gewinnermittlung?

Die Begriffe werden im Alltag häufig ähnlich verwendet, bezeichnen aber nicht immer dasselbe. Ein Jahresabschluss kann unterschiedliche Bestandteile umfassen. Bei bilanzierenden Unternehmen gehören insbesondere Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Abschluss. Je nach Unternehmensform und gesetzlichen Anforderungen können weitere Unterlagen hinzukommen.

Für bestimmte Unternehmen und Selbstständige kommt dagegen eine Einnahmenüberschussrechnung als Form der Gewinnermittlung infrage. Dabei werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben grundsätzlich nach den jeweils geltenden Regeln gegenübergestellt. Ob diese Form ausreicht oder eine Bilanz erstellt werden muss, sollte anhand der persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen beurteilt werden.

Bilanz erstellen lassen

Bei einer Bilanz werden Vermögenswerte und Verpflichtungen des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag gegenübergestellt. Die zugrunde liegenden Buchführungsdaten müssen vollständig und plausibel sein. Zusätzlich können Abgrenzungen, Abschreibungen, Rückstellungen oder Bestandsaufnahmen eine Rolle spielen. Welche Positionen konkret zu berücksichtigen sind, hängt vom Einzelfall ab.

Gewinnermittlung erstellen lassen

Bei einer Gewinnermittlung werden die relevanten betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ausgewertet. Auch hier ist eine sorgfältige Zuordnung wichtig. Private und betriebliche Vorgänge müssen getrennt betrachtet werden, Belege sollten nachvollziehbar vorliegen und besondere Geschäftsvorfälle frühzeitig angesprochen werden.

Für wen ist professionelle Unterstützung sinnvoll?

Die Unterstützung bei der Jahresabschlusserstellung kann für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sinnvoll sein, wenn die Buchführung umfangreicher wird, Fristen zu beachten sind oder Unsicherheit über die richtige Gewinnermittlungsart besteht. Auch bei Veränderungen im Unternehmen kann eine fachliche Prüfung hilfreich sein, etwa bei einer Gründung, einer Umstrukturierung, der Aufnahme neuer Tätigkeiten oder der Beendigung des Geschäftsbetriebs.

Besonders wichtig ist eine frühzeitige Klärung, wenn Unterlagen unvollständig sind, Buchungen Fragen aufwerfen oder private und betriebliche Zahlungen nicht eindeutig getrennt wurden. Je früher solche Punkte erkannt werden, desto besser lassen sich fehlende Informationen zusammentragen und notwendige Rückfragen beantworten.

Typischer Ablauf, wenn Sie den Jahresabschluss erstellen lassen

  1. Ausgangslage klären: Zunächst werden Unternehmensform, Geschäftsjahr, Gewinnermittlungsart und besondere Sachverhalte betrachtet.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Die erforderlichen Belege, Auswertungen und Nachweise werden gesammelt und für die Bearbeitung bereitgestellt.
  3. Buchführung prüfen: Buchungen, Kontensalden und offene Fragen werden nachvollzogen. Unstimmigkeiten können Rückfragen oder Korrekturen erforderlich machen.
  4. Abschlussarbeiten durchführen: Je nach Fall werden beispielsweise Abschreibungen, Abgrenzungen, Bestände oder weitere relevante Positionen berücksichtigt.
  5. Ergebnisse besprechen: Die wesentlichen Zahlen und auffälligen Entwicklungen können erläutert werden. Dabei lassen sich auch Fragen zur weiteren Planung ansprechen.
  6. Unterlagen fertigstellen: Der Abschluss und gegebenenfalls damit verbundene steuerliche Unterlagen werden nach den Voraussetzungen des jeweiligen Falls vorbereitet.

Der genaue Ablauf ist nicht bei jedem Unternehmen gleich. Umfang und Bearbeitungsdauer hängen unter anderem von der Anzahl der Geschäftsvorfälle, der Qualität der vorbereiteten Buchführung und der Komplexität des Betriebs ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit eine Steuerkanzlei den Jahresabschluss effizient bearbeiten kann, sollten die Unterlagen möglichst vollständig und geordnet vorliegen. Typischerweise können dazu gehören:

  • betriebliche Kontoauszüge und Kassenunterlagen,
  • Ausgangs- und Eingangsrechnungen,
  • Belege zu Betriebsausgaben,
  • Informationen zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten,
  • Unterlagen zu Anlagegütern und Anschaffungen,
  • Nachweise zu Darlehen, Finanzierungen oder Leasing,
  • Inventur- oder Bestandsinformationen, sofern relevant,
  • Angaben zu privaten Einlagen und Entnahmen,
  • Unterlagen zu besonderen Geschäftsvorfällen im Geschäftsjahr.

Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach der Gewinnermittlungsart und den Besonderheiten des Unternehmens. Fehlende Unterlagen sollten nicht ungeklärt bleiben. Eine kurze Abstimmung kann zeigen, welche Nachweise noch benötigt werden oder durch andere Informationen ersetzt werden können.

Warum eine frühzeitige Vorbereitung wichtig ist

Die Erstellung eines Jahresabschlusses lässt sich leichter organisieren, wenn die Unterlagen nicht erst kurz vor einer relevanten Frist zusammengestellt werden. Eine laufende Ablage, klare Bezeichnungen und die zeitnahe Klärung von Rückfragen schaffen eine bessere Grundlage für die Abschlussarbeiten.

Darüber hinaus bietet der Jahresabschluss einen Anlass, die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens zu betrachten. Veränderungen bei Umsatz, Kosten, Forderungen oder Verbindlichkeiten können Fragen für die weitere Planung aufwerfen. Eine Besprechung der Ergebnisse ersetzt keine individuelle Entscheidung, kann aber helfen, Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen.

Beratungsbedarf bei besonderen Situationen

Nicht jeder Jahresabschluss ist ein Routinefall. Zusätzliche Abstimmung kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Anlagevermögen verkauft wurde, größere Investitionen stattgefunden haben, Darlehen aufgenommen wurden oder sich die betriebliche Tätigkeit verändert hat. Auch bei offenen Forderungen, ungewöhnlichen Ausgaben oder nicht eindeutig zuordenbaren Zahlungen sollte der Sachverhalt erläutert werden.

Bei einer Neugründung oder einem Wechsel der Gewinnermittlungsart ist es ebenfalls sinnvoll, die Auswirkungen rechtzeitig zu prüfen. Die passende Vorgehensweise hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab und sollte nicht allein anhand allgemeiner Informationen aus dem Internet entschieden werden.

Jahresabschluss mit Steuerberater vorbereiten

Wenn Sie einen Jahresabschluss mit Steuerberater vorbereiten, sollten Sie beim ersten Gespräch möglichst klar schildern, welche Unternehmensform vorliegt, für welches Geschäftsjahr der Abschluss benötigt wird und ob es besondere Veränderungen gab. Hilfreich ist außerdem eine Übersicht über bereits vorhandene Buchführungsunterlagen und offene Fragen.

Die Steuerkanzlei Tueshaus informiert auf ihrer Startseite über Leistungen in den Bereichen Steuern, Rechnungswesen und Finanzmanagement. Dort wird auch auf die Erstellung von Gewinnermittlungen und Bilanzen hingewiesen. Für eine individuelle Einschätzung ist entscheidend, die konkrete Situation und die vorhandenen Unterlagen zu besprechen.

Fazit

Wer eine Bilanz erstellen lassen oder eine Gewinnermittlung erstellen möchte, sollte die Unterlagen frühzeitig ordnen und die richtige Vorgehensweise anhand der eigenen Voraussetzungen klären. Eine professionelle Jahresabschlusserstellung umfasst die Prüfung der Buchführungsdaten, notwendige Abschlussarbeiten und die verständliche Einordnung der Ergebnisse. Je komplexer die Geschäftsvorfälle oder je unklarer die Gewinnermittlungsart ist, desto wichtiger ist eine individuelle Abstimmung mit einem Steuerberater.

Häufige Fragen

Wann sollte man einen Jahresabschluss erstellen lassen?

Idealerweise werden die Abschlussarbeiten frühzeitig vorbereitet, sobald die Buchführungsunterlagen des Geschäftsjahres weitgehend vollständig sind. So bleiben Zeit für Rückfragen, fehlende Belege und die Klärung besonderer Geschäftsvorfälle.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Gewinnermittlung?

Eine Bilanz stellt unter anderem Vermögenswerte und Verpflichtungen zu einem Stichtag gegenüber. Eine Gewinnermittlung, etwa eine Einnahmenüberschussrechnung, ermittelt den Gewinn grundsätzlich durch die Gegenüberstellung relevanter Einnahmen und Ausgaben. Welche Form anzuwenden ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.

Welche Unterlagen braucht der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Typischerweise werden unter anderem Kontoauszüge, Kassenunterlagen, Rechnungen, Belege, Informationen zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Unterlagen zu Anlagegütern benötigt. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Unternehmen und der Gewinnermittlungsart.

Kann auch eine Gewinnermittlung von einer Steuerkanzlei erstellt werden?

Ja, eine Steuerkanzlei kann die vorhandenen Einnahmen- und Ausgabenunterlagen auswerten und die Gewinnermittlung auf Grundlage der individuellen Voraussetzungen vorbereiten. Dazu sollten die Belege vollständig und nachvollziehbar vorliegen.

Was passiert bei fehlenden oder unklaren Unterlagen?

Fehlende Nachweise und unklare Buchungen werden in der Regel durch Rückfragen geklärt. Deshalb ist es sinnvoll, Besonderheiten offen anzusprechen und vorhandene Ersatzunterlagen oder ergänzende Informationen bereitzustellen.